Donnerstag, 16. August 2007

was sich in meinem Kopf abspielt

Noch elf Tage bis zur Examensklausur im Schwerpunktbereich. Panik! Ich hab viiiiel zu wenig gelernt, ich weiß gar nichts! In den Schutzbereich der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 39 EG fällt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Tätigkeit von privaten Arbeitsvermittlern, obwohl diese weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind. Der Körper beginnt, sich auf einen anderen Ernährungsplan umzustellen und sagt mir: Ich will Schokolade! Ich will Kaffee mit viel Zucker! Ich will richtig fettige Sauce auf die Nudeln! Na gut, wenn er das so will - durch elf Tage Junkfood werde ich schon nicht fettleibig werden - viel mehr stört mich, dass er das mitten in der Nacht will, wenn ich eigentlich schlafen sollte, und dass ich dann dafür mittags keinen Appetit habe. Das macht die Prüfungszeit. Der Begriff der Beihilfe wird vom EuGH definiert als staatliche Maßnahmen, die in verschiedener Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat. Ich bin wohl die einzige der Prüflinge, die 11 Tage vor der Klausur einfach mal sagt: Heute lerne ich nicht, ich brauche ne Pause. Aber ohne Pause überleb ich nunmal keine 11 Tage. Die implied-powers-Lehre besagt, dass aus den vertraglich festgeschriebenen Aufgaben und Zwecken einer IGO weitere Rechte hergeleitet werden, die zur Erfüllung der Aufgaben unabweislich erforderlich sind. Mannometer, was die S. alles weiß! Wenn die noch der Meinung ist, sie würde durch die Klausur durchfallen - was soll dann ich bitte sagen? Waaaah! Aktiv Parteifähig im Verfahren der Nichtigkeitsklage nach Art. 230 II EG sind die Mitgliedstaaten, die Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als privilegierte Kläger, der Rechnungshof und die EZB als teilprivilegierte Kläger sowie natürliche und juristische Personen als nichtprivilegierte Kläger, was sich auf die Erfordernisse der Klagebefugnis auswirkt. Oh, lieber Gott, bitte bleib bei mir - ich weiß nicht, ob ich das überhaupt schaffen kann. Verlass mich nicht. Heiliger Laurentius, bitte für mich! Im Falle eines internationalen bewaffneten Konflikts wird der völkerrechtliche Vertrag nur dann beendet oder suspendiert, wenn die Aufrechterhaltung des Friedens nach Sinn und Zweck des Vertrages für seine Anwendung unerlässlich ist oder wenn sich ein dahingehender Parteiwille feststellen lässt. Lernplan für die verbleibenden Tage: Morgen und übermorgen Völkerrecht Fälle und Wiederholung, Sonntag frei, Montag bis Freitag Europarecht wiederholen, Sonnabend Völker- und Europarecht, Sonntag frei, Montag Klausur. Eine Übung im Sinne des Art. 38 I b) IGH-Statut kann in jeder nach außen gerichteten Handlung und Erklärung der zur Exekutive gehörenden Staatsorgane liegen, die zur Wahrnehmung der internationalen Beziehungen berufen sind, sowie in Gesetzen und Gerichtsentscheidungen, die einen völkerrechtlichen Bezug aufweisen. Hm, irgendwie kann ich mich eh nicht vom Stoff ablenken, freier Tag hin oder her. So, jetzt geh ich zur Kaffeepause. Mit viel Zucker.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

"The lady doth protest too much!", würde ein heutiger Kollege von mir jetzt vielleicht sagen. Aber er hätte ganz sicher Verständnis für Deine Examensnöte, und vermutlich würde er deshalb gleich noch ergänzen, was viel wichtiger ist: Was sich gerade in Deinem Kopf abspielt, lässt darauf schliessen, dass Du Dir gar keine Sorgen machen solltest. In Deinem Text spiegelt sich jedenfalls ein wissenspralles völker- und europarechtliches Kaleidoskop, selbst wenn es - wie auch anders, zu kurz vor der Klausur - ein bißchen durcheinanderwirbelt.

Also: Viel Schlaf, viel (Kaffee-)Pause und viel Zucker! Ich bete weiter mit, zu Laurentius meinetwegen, aber auch zur heiligen Edith Stein, die als Patronin Europas sicher ein Ohr für Europarechtler hat. Und für Völkerrechtler sowieso.

Noch ein Rat aus dem Nähkästchen: Wenn es um die nichtprivilegierte Klagebefugnis von natürlichen und juristischen Personen im Rahmen des 230 II geht, dann denk einfach dran, dass der europäische Gesetzgeber eben keine Popularklage gewollt hat. Das kann man blöd finden (wie das EuG neulich mal), aber ändern könnte das nur die Legislative.

Anonym hat gesagt…

Ich wiederhole mich, ich weiß: Du schaffst das.
Und das Durcheinander ist völlig normal, zumindest empfinde ich das so... Letzte Woche gings mir ähnlich.