... spottet jeder Beschreibung. Oder so.
Eigentlich ist mir das Verwaltungsrecht im allgemeinen und das Kommunalrecht im besonderen ja eher unsympathisch, aber in diesem Fall kann ich mir ein kleines Grinsen nicht verkneifen: Wie man so liest, ließ sich der frühere Stadtdekan Ernst-Ewald Roth gegen den Willen seines Bischofs von seinem kirchlichen Amt als Pfarrer und Stadtdekan entbinden, um als Kandidat bei der Wiesbadener OB-Wahl anzutreten. Dummerweise verpasste es die SPD, ihren Wahlvorschlag fristgemäß einzureichen. Und da es sich um eine Ausschlussfrist handelt und eine Heilung des Fehlers nach hessischem Landesrecht nicht vorgesehen ist, hat er die Wahl nun schon kellertief verloren, bevor auch nur der erste Stimmzettel in die Urne fällt. Tja, Ernst-Ewald, vielleicht hättest Du jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt. Oder besser gleich dem kirchlichen Amt treu bleiben. So nach dem Motto: Pastor, bleib bei Deinen Schäfchen.
Wenn Herbst ein Zustand ist
vor 16 Stunden
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