was bisher geschah
Treffe ich, nachdem ich gerade meine Wäsche unten im Keller in die Waschmaschine gestopft habe, unsere Hausmeisterin am Fahrstuhl.
Amica: "Hallo"
Hausmeisterin: "Hallo - - - und, Ihre Wohnung ist warm?"
A: "Ja, wunderbar. Aber sagen Sie mal, seit vier Tagen fehlt bei uns im siebten Stock in der Küche der Backofenrost."
H: "Da kann ich Ihnen auch nicht helfen. Da müssen Sie schon suchen gehen, wo der ist."
A: "Naja, im achten und im sechsten Stock ist er nicht."
H: "Wo hab ich denn neulich ...? Wo war denn das ...? Also, in irgendeinem Stockwerk habe ich neulich gesehen, dass die zwei haben. Liegen auf dem Kühlschrank. Da müssen Sie mal suchen gehen."
[Fahrstuhl hält im zweiten Stock, Hausmeisterin steigt aus]
A: "Tschüss."
H: "Tschüss."
Naja, dann werde ich wohl jetzt mal demnächst die zehn Stockwerke der Reihe nach absuchen. Wenn das kein Ergebnis bringt, fange ich an mir zu überlegen, ob vielleicht Mietrecht einschlägig ist. § 576 Abs. I S. 2 BGB sagt nämlich: "Der Verrmieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten." Zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung gehört auch, dass man dort Essen zubereiten kann. Ein verschwundener Backofenrost in einem Studentenwohnheim dürfte allerdings ein eher atypischer Fall sein; da müsste ich erstmal ein wenig nachlesen. Aber für irgendwas muss mein Jurastudium ja gut sein. Ich will doch schließlich irgendwann mal wieder Pizza essen.
Runter vom Gas
vor 39 Minuten
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